Mehr als drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas betrieben. Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Außerdem wird die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien beim Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und Übergangsregelungen aufgenommen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen erklären, mit welchen Maßnahmen tatsächlich Energie gespart werden kann und welche Ansätze nicht zum gewünschten Ziel führen.
Wer einen Zuschuss für eine neue Heizung erhalten möchte, muss künftig konsequent erneuerbare Energien einsetzen. Außerdem sinken die Fördersätze, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer weniger Unterstützung für die energetische Modernisierung erhalten.