Unabhängige Energieberatung für Privathaushalte

Viele Menschen, die einen bewussten Umgang mit Energie pflegen wollen, sehen sich mit Unsicherheiten und widersprüchlichen Informationen konfrontiert. Komplexe Fragen rund um die energetische Gebäudesanierung, den Heizungstausch oder die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien bedürfen einer individuellen und unabhängigen Analyse. Dabei müssen neben gesetzlichen Anforderungen auch die verschiedenen Förderprogramme beachtet werden.

Das persönliche Gespräch mit unseren unabhängigen Energieberaterinnen und Energieberatern gibt Ihnen verlässliche Orientierung. Durch unseren ganzheitlichen Blick auf Ihre individuelle Situation identifizieren wir strukturiert blinde Flecken und erhöhen dadurch Ihre Planungssicherheit. Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Plan, den Sie Schritt für Schritt umsetzen können.

Unser unabhängiges Beratungsangebot wird über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und erfolgt in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Karin Mohr - Assistenz

Karin Mohr

Terminvereinbarung Energieberatung

07071 / 567 96 12

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Beratungsangebot im Überblick

Telefonberatung

Telefonberatung

Nachdem wir in einem telefonischen Beratungsgespräch gemeinsam Ihre Fragen erörtert haben, sind die größten Unsicherheiten verlässlich ausgeräumt und Sie können in Ruhe über den nächsten Schritt nachdenken. Die Beratung ist aufgrund der staatlichen Förderung für Sie kostenfrei.

Energiecheck vor Ort

Stützpunktberatung

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs nehmen wir uns Zeit, um Ihnen einen nachhaltigen und tragfähigen Lösungsweg aufzuzeigen. Die jeweils etwa einstündigen Termine finden wohnortnah in den Rathäusern im Landkreis Tübingen bzw. unserer Geschäftsstelle in Tübingen statt. Die Beratungskosten werden vollständig durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz getragen.

Energiecheck vor Ort

Energieberatung vor Ort

Bei Bedarf kommen wir zu Ihnen nach Hause und machen uns ein genaues Bild der Situation. Die individuellen Ergebnisse und Empfehlungen fassen wir in einem schriftlichen Beratungsbericht übersichtlich zusammen, sodass Sie die Umsetzung Schritt für Schritt planen können. Aufgrund der staatlichen Förderung betragen die Beratungskosten 30 Euro pro Beratungsbaustein.

Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage

Wir legen großen Wert darauf, Ihr Anliegen zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Bitte übermitteln Sie uns daher Ihre Kontaktdaten und den Anlass der Beratung, damit wir uns möglichst innerhalb der nächsten 2-3 Tage bei Ihnen telefonisch zur Terminabstimmung melden können. Dabei ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Beratungsformat.

Warum wollen Sie unsere unabhängige Energieberatung nutzen?*
Einverständnis zur Datenspeicherung*

Wir benötigen Ihr Einverständnis zur Speicherung Ihrer Kontaktdaten gemäß unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Einverständnis jederzeit per Mail widerrufen.

Was ist die Summe aus 1 und 8?

Weitere Informationen zur Stützpunktberatung

In Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Tübingen bieten wir Ihnen eine persönliche und kostenfreie Erstberatung im Rathaus Ihres Wohnortes an. Die Termine finden im Abstand von vier Wochen statt. In dringenden Fällen können Sie einen Termin in einer Nachbargemeinde oder einen Telefontermin vereinbaren.

Damit wir uns ein möglichst genaues Bild Ihres Hauses machen können, sollten Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen zur Beratung mitbringen:

  • Pläne und Fotos des Gebäudes
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Stromkostenabrechnungen der letzten drei Jahre

 


Übersicht Stützpunktberatung


Unsere Beratungsstellen im Landkreis Tübingen

Rathaus
Ammerbuch

Kirchstraße 6
72119 Ammerbuch

Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

10.04 | 12.06 |

 

 

 

Rathaus
Dettenhausen von

Bismarckstr. 7
72135 Dettenhausen

Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr

02.04 | 16.04 | 30.04 |

14.05 | 28.05 | 11.06 |

25.06 | 09.07 | 23.07 |

06.08

Rathaus
Dußlingen

Rathausplatz 1
72144 Dußlingen

15:00 - 18:00 Uhr

 

 

 

 

Rathaus
Mössingen

Freiherr-vom-Stein-Str. 18
72116 Mössingen

Mittwoch: 15:00 - 18:00 Uhr

17.04 | 15.05 | 19.06 |

17.07 | 21.08 |

 

 

Rathaus
Rottenburg am Neckar

Marktplatz 18
72108 Rottenburg

Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

28.03 | 11.04 | 02.05 |

16.05 | 23.05

 

 

Geschäftsstelle Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen
Tübingen

Doblerstraße 13
72074 Tübingen

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Weitere Informationen zur Energieberatung vor Ort

Wir bieten Ihnen ein breites Angebot für die Beratung zu Hause an. Bevor Sie Maßnahmen umsetzen, klären Sie dadurch wichtige Fragen und verschaffen sich einen Überblick Ihres Energieverbrauchs sowie den passenden Einsparmöglichkeiten.

Unsere qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberater kommen zu Ihnen nach Hause und bewerten gemeinsam mit Ihnen die individuelle Situation und Fragestellung. Nach dem Termin erhalten Sie einen schriftlichen Ergebnisbericht mit konkreten Empfehlungen und sinnvollen Schritten. Der schriftliche Ergebnisbericht ist kein Gutachten.

Durch die staatliche Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz tragen Sie nur einen geringen Eigenanteil an den Beratungskosten. Für einkommensschwache Haushalte (ALG II, Bürgergeld, Wohngeld, etc.) entfällt der Eigenanteil sogar ganz.

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns per Telefon oder nutzen das Kontaktformular. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und finden das passende Beratungsformat.

Bausteine der Energieberatung vor Ort

Beratung zum Haushaltsverbrauch


Für alle Mieterinnen und Mieter


Überprüfung Strom- und Wärmeverbrauch, Haushaltsgeräte, Lüftung und direkt umsetzbare Einsparmöglichkeiten


Die Beratung kostet insgesamt 278 EUR und wird durch die staatliche Förderung vollständig übernommen.

Für Sie kostenfrei.

 

Einstiegsberatung Gebäude


Für Eigentümerinnen und Eigentümer


Überblick zu Strom- und Wärmeverbrauch, Zustand von Wärmeschutz und Heizungstechnik sowie direkt umsetzbaren Maßnahmenempfehlungen


Die Beratung kostet insgesamt 278 EUR. Die Differenz zu Ihrer Eigenbeteiligung wird staatlich gefördert.

Ihre verbleibende Eigenbeteiligung nach Förderung: 30 EUR

Austauschberatung Heizung


Für Eigentümerinnen und Eigentümer


Vorschläge für Alternativen zur bestehenden Heizung, Berücksichtigung von Investitions- und Betriebskosten, gesetzlichen Anforderungen und Förderprogrammen


Die Beratung kostet insgesamt 278 EUR. Die Differenz zu Ihrer Eigenbeteiligung wird staatlich gefördert.

Ihre verbleibende Eigenbeteiligung nach Förderung: 30 EUR

Machbarkeitsberatung Solarstrom


Für Eigentümerinnen und Eigentümer


Analyse Ihrer Dachflächen auf die Eignung für eine Photovoltaikanlage, Berechnung von Auslegungsvarianten, Kosten und Wirtschaftlichkeit


Die Beratung kostet insgesamt 278 EUR. Die Differenz zu Ihrer Eigenbeteiligung wird staatlich gefördert.

Ihre verbleibende Eigenbeteiligung nach Förderung: 30 EUR

Effizienzprüfung Solarwärme


Für Besitzer einer bestehenden thermischen Solaranlage


Überprüfung der optimalen Einstellung und Effizienz Ihrer thermischen Solaranlage. Zwei Termine und zeitweise Installation von Messtechnik sind nötig. Angebot ist nur von April bis September durchführbar.


Die Beratung kostet insgesamt 518 EUR. Die Differenz zu Ihrer Eigenbeteiligung wird staatlich gefördert.

Ihre verbleibende Eigenbeteiligung nach Förderung: 30 EUR

Effizienzprüfung Heizung


Für Eigentümerinnen und Eigentümer
Vermieterinnen und Vermieter


Analyse des gesamten Heizungssystems zur optimalen Einstellung und Effizienz. Zwei Termine und zeitweise Installation von Messtechnik sind nötig. Angebot ist nur während der Heizperiode von Oktober bis März möglich.


Die Beratung kostet insgesamt 369 EUR. Die Differenz zu Ihrer Eigenbeteiligung wird staatlich gefördert.

Ihre verbleibende Eigenbeteiligung nach Förderung: 30 EUR

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Aktuelle Tipps und Infos

 

Privilegierung für Steckersolar-Geräte

Der Vorteil der Privilegierung besteht darin, dass es der Vermieter nun deutlich schwerer hat, sich gegen die Anbringung auszusprechen. Während bisher ein kommentarloses „Nein!“ einfach hingenommen werden musste, kann nun nur abgelehnt werden, wenn die Installation dem Vermieter „nicht zugemutet“ werden kann.

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Solarpaket beschlossen

Bereits im vergangenen Jahr wurden umfassende Änderungen im Bereich der PV-Stromnutzung durch den Bund angekündigt. Konkret besteht seit dem Frühjahr 2023 der Plan zur Umsetzung von zwei sogenannten Solarpaketen.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024

Mehr als drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas betrieben. Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Außerdem wird die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien beim Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und Übergangsregelungen aufgenommen.

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Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH

Doblerstraße 13
72074 Tübingen
Telefon: 07071 / 567 960

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Bitte beachten Sie unsere Telefonzeiten:

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag:
keine telefonische Erreichbarkeit

Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr

 

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