Neuer Klimapakt 2025/2026: Land und Kommunale Landesverbände setzen starkes Zeichen für Klimaschutz und Klimaanpassung
Am 28. April 2025 wurde zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden (KLV) die vierte Fortschreibung des Klimapakts – bislang bekannt als Klimaschutzpakt – unterzeichnet. Der neue Klimapakt tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis Ende 2026.
Was ist neu am Klimapakt 2025/2026?
- Der Klimapakt wurde erstmals um das Thema Klimaanpassung erweitert. Damit wird nicht nur der Schutz des Klimas, sondern auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Fokus gerückt. Dies spiegelt sich auch im neuen Namen wider: Aus dem „Klimaschutzpakt“ wurde der „Klimapakt“.
- Die Fördermittel für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen wurden deutlich erhöht. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt rund 54,5 Millionen Euro zur Verfügung – ein Anstieg gegenüber den 36 Millionen Euro aus der vorherigen Förderperiode.
- Die erfolgreichen Programme „Klimaschutz-Plus“ (KS+) und „KLIMOPASS“ werden fortgeführt und ausgebaut. Während KS+ weiterhin Klimaschutzprojekte fördert, unterstützt KLIMOPASS nun gezielt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie etwa die Begrünung öffentlicher Räume oder den Umbau zur Schwammstadt zur Prävention gegen Extremwetterereignisse.
Beteiligung der Kommunen
Ein originärer Beitritt der Städte, Gemeinden und Landkreise zum Klimapakt ist weiterhin nicht vorgesehen. Allerdings empfiehlt die Vereinbarung erneut, dass Kommunen eine unterstützende Erklärung abgeben. Diese Erklärung ist Voraussetzung, um Fördermittel aus den Programmen KS+ und KLIMOPASS zu erhalten und enthält das Ziel, bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. Bereits abgegebene Unterstützungserklärungen – aktuell von 579 Kommunen, darunter alle 35 Landkreise – behalten ihre Gültigkeit.
Weiteres Vorgehen beim Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG)
Im Zuge der Verhandlungen zum neuen Klimapakt wurden auch die Inhalte des aktuellen Entwurfs für das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) diskutiert. Ein zentraler Punkt war die ursprünglich vorgesehene jährliche Energieeinsparverpflichtung von zwei Prozent für Kommunen bis 2045. Die Kommunalen Landesverbände haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Verpflichtung zunächst aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wird, da sie die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Kommunen übersteigen würde. Das Umweltministerium hat zugesagt, über eine gesetzliche Energieeinsparverpflichtung erst dann erneut zu verhandeln, wenn auf Bundesebene Klarheit über die Ausgestaltung des Energieeffizienzgesetzes herrscht2.
Die anstehende Änderung des KlimaG wird sich daher vorerst auf die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes sowie des Klimaanpassungsgesetzes des Bundes konzentrieren. Nach Abschluss der regierungsinternen Abstimmung soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.
Fazit
Mit dem neuen Klimapakt 2025/2026 setzen das Land Baden-Württemberg und die Kommunalen Landesverbände ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Die deutliche Aufstockung der Fördermittel und die Erweiterung um das Thema Klimaanpassung stärken die Kommunen in ihrer Vorbildfunktion und ermöglichen es ihnen, noch effektiver und zielgerichteter Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft umzusetzen.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen zum KlimaG und zu Fördermöglichkeiten laufend informieren.