Neue Regeln für Heizung und Förderung

Seit Ende Juli gelten mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz geänderte Vorgaben für den Heizungstausch. Die bisherige pauschale Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg müssen jedoch weiterhin das seit 2015 bestehende EWärmeG des Landes erfüllen. Dabei können sie zwischen verschiedenen Heiztechniken wählen. Jedoch ist zu beachten, dass bei Öl- und Gasheizungen ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden müssen und fossile Brennstoffe spätestens ab 2045 vollständig ersetzt werden sollen.

Auch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2026 angepasst. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit wurde jedoch auf 28.000 Euro reduziert. Je nach Einkommen und Ausgangssituation können zusätzliche Boni hinzukommen, sodass bei selbstgenutzten Wohngebäuden Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich sind. Gleichzeitig wurden einzelne Förderboni verändert oder gestrichen und weitere schrittweise Anpassungen für die kommenden Jahre angekündigt. Gerade vor einem Heizungstausch oder einer größeren Sanierung empfiehlt es sich deshalb, die technische Möglichkeiten, gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Förderbedingungen gemeinsam zu betrachten.

 

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