Neues Förderprogramm für private Ladestationen

Jetzt KfW-Zuschüsse sichern

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ fördert die KfW private Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gefördert wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
  • Zuschuss in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt
  • Förderung gilt für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter

Bevor die Lade­station bestellt wird, muss ein Förderantrag bei der KfW gestellt werden. Eine Liste der förderfähigen Ladestationen wird am 24.11.2020 direkt auf der Website der KfW veröffentlicht.

Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften können im Rahmen eines Solar-Eignungs-Checks prüfen lassen, ob ihr Dach für die Nutzung von Photovoltaik geeignet ist.

Mehr Informationen zum Förderprogramm unter www.kfw.de/440

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