09:00–17:00 Uhr    Agentur für Klimaschutz, Doblerstraße 13, Tübingen

Tag der offenen Tür - Agentur für Klimaschutz

 

Einfach ins Gespräch kommen

Herzliche Einladung zu uns in die Agentur für Klimaschutz

 

Die Agentur für Klimaschutz im Landkreis Tübingen lädt alle Interessierten herzlich zum offenen Energieberatungstag am 19. April 2024 von 9 bis 17 Uhr in ihre Räumlichkeiten in der Doblerstraße 13, Tübingen ein. Dieser spezielle Beratungstag bietet die Gelegenheit, kostenfrei und ohne Anmeldung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen und unabhängige Informationen aus erster Hand zu erhalten.

Egal ob es um Fragen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder der Inanspruchnahme von Fördermitteln geht – die erfahrenen Energieberaterinnen und Energieberater stehen den Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite. Bei Snacks und Getränken besteht außerdem die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Energie- und Klimaschutzprojekte im Landkreis Tübingen zu informieren.

 

Wir freuen uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

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Aktuelle Tipps und Infos

 

Privilegierung für Steckersolar-Geräte

Der Vorteil der Privilegierung besteht darin, dass es der Vermieter nun deutlich schwerer hat, sich gegen die Anbringung auszusprechen. Während bisher ein kommentarloses „Nein!“ einfach hingenommen werden musste, kann nun nur abgelehnt werden, wenn die Installation dem Vermieter „nicht zugemutet“ werden kann.

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Solarpaket beschlossen

Bereits im vergangenen Jahr wurden umfassende Änderungen im Bereich der PV-Stromnutzung durch den Bund angekündigt. Konkret besteht seit dem Frühjahr 2023 der Plan zur Umsetzung von zwei sogenannten Solarpaketen.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024

Mehr als drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas betrieben. Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Außerdem wird die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien beim Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und Übergangsregelungen aufgenommen.

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