Kostenlose Energieberatung für Privathaushalte

Der Neubau oder die Sanierung eines Hauses, der Austausch der Heizung und die Nutzung erneuerbarer Energien werfen oft komplexe Fragen rund um Technik, Gesetze und Förderprogramme auf.

Die Erstberatung durch unsere unabhängigen Energieberater verschafft Ihnen grundlegende Orientierung und eine konkrete Beantwortung Ihrer Energiefragen. Durch unseren ganzheitlichen Blick auf Ihre individuelle Situation identifizieren wir bei Ihrem Projekt gezielt blinde Flecken und erhöhen dadurch Ihre Planungssicherheit. Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine kompakte Umsetzungsstrategie.

In regelmäßigen Abständen bieten wir Ihnen Termine für persönliche Beratungsgespräche in den Rathäusern im Landkreis Tübingen und in unserer Geschäftsstelle an. Wenn es das Thema ermöglicht, können Beratungsgespräche auch komfortabel von Zuhause per Telefon oder Videocall durchgeführt werden.

 

Gut zu wissen

Für wen eignet sich die Erstberatung?

  • Mieter
  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Vermieter
  • Bauherren

Tipp: mit unserer kostenfreien Energieberatung erfüllen Sie die Pflicht zum Führen eines informatorischen Beratungsgespräches nach § 48 des Gebäudeenergiegesetzes.

 

Wie läuft die Beratung ab?

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
  • Sie treffen sich in einem unserer Stützpunkte mit unserem Energieberater.
  • Ihr persönliches Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 Minuten.

 

Was sind die häufigsten Fragestellungen?

  • Neubau und Sanierung von Wohngebäuden
  • Heizungstausch und erneuerbare Energien
  • Baulicher Wärmeschutz und Lüftung
  • Strom und Heizkosten sparen
  • Förderprogramme und Gesetze

 

 

Karin Mohr - Assistenz

Karin Mohr

Terminvereinbarung Energieberatung

07071 / 567 96 12

E-Mail

 

Bitte beachten Sie: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach unseren unabhängigen Energieberatungen, sowie urlaubsbedingt verringerter Besetzung, kann es momentan zu Einschränkungen, vor allem in der telefonischen Terminvereinbarung kommen.

Gut vorbereitet

Damit sich Ihr Energieberater ein möglichst genaues Bild Ihres Hauses machen kann, sollten Sie nach Möglichkeit einige Unterlagen zur Beratung mitbringen:

  • Pläne und Fotos des Gebäudes
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Stromkostenabrechnungen der letzten drei Jahre

 

Gut beraten

Die Erstberatung wird ehrenamtlich von erfahrenen Energieprofis der Architektenkammer Baden-Württemberg bzw. von Energieberatern der Verbraucherzentrale erbracht. Als Mitglieder unseres Beraternetzwerks besuchen sie regelmäßig Fortbildungen und beraten Sie unabhängig.

     

 

Unsere Beratungsstützpunkte im Landkreis Tübingen

Rathaus Ammerbuch

Kirchstraße 6
72119 Ammerbuch

Tel: 07073 9171 7144

Rathaus Bodelshausen

Am Burghof 8
72407 Bodelshausen

Tel: 07471 708 110

Rathaus Dettenhausen

Bismarckstr. 7
72135 Dettenhausen

Tel: 07157 126 32

Rathaus Dußlingen

Rathausplatz 1
72144 Dußlingen

Tel: 07072 9299 42

Rathaus Gomaringen

Lindenstraße 63
72810 Gomaringen

Tel: 07072 91550

Rathaus Hirrlingen

Schloßhof 1
72145 Hirrlingen

Tel: 07478 9311 0

Rathaus Kirchentellinsfurt

Rathausplatz 1
72138 Kirchentellinsfurt

Tel: 07121 9005 32

Rathaus Kusterdingen

Kirchentellinsfurter Str. 9
72127 Kusterdingen

Tel: 07071 1308 32

Rathaus Mössingen

Freiherr-vom-Stein-Str. 18
72116 Mössingen

Tel: 07473 370 401

Rathaus Nehren

Hauptstr. 32
72147 Nehren

Tel: 07473 3785 22

Rathaus Neustetten

Hohenzollernstr. 4
72149 Remmigsheim

Tel: 07472 9365 11

Rathaus Ofterdingen

Rathausgasse 2
72131 Ofterdingen

Tel: 07473 3780 11

Rathaus Rottenburg

Marktplatz 18
72108 Rottenburg

Tel: 07071 56796 12 (Agentur für Klimaschutz)

 

Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen

Doblerstraße 13
72074 Tübingen

Tel: 07071 567 960

Rathaus Starzach

Hauptstr. 15
72181 Bierlingen

Tel: 07483 188 81

NEWSLETTER

Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Themen

Aktuelle Tipps und Infos

 

Änderungen bei der Förderung effizienter Gebäude

Wer einen Zuschuss für eine neue Heizung erhalten möchte, muss künftig konsequent erneuerbare Energien einsetzen. Außerdem sinken die Fördersätze, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer weniger Unterstützung für die energetische Modernisierung erhalten.

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Unnötige Kosten vermeiden und erneuerbare Energien wirtschaftlich nutzen

Nach dem erfolgreichen Auftakt im Februar zieht die sogenannte Energiekarawane, eine spezielle Form der Energieberatung, in die Tübinger Südstadt weiter. Rund 700 Unternehmen bekommen dazu in den nächsten Tagen eine Einladung der Stadtverwaltung.

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Zweite Stufe der Bundesförderung effiziente Gebäude tritt in Kraft

Zum 01. Juli 2021 gelten verbesserte Förderkonditionen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.  

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Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Angeboten

Die Nachfrage nach Photovoltaik ist bei Eigenheimbesitzern unvermindert hoch. Doch dieses gestiegene Interesse an der Solarenergie lockt auch unseriöse Geschäftemacher an. Diese versuchen mit dubiosen Methoden Eigentümer zu schnellen Geschäftsabschlüssen zu bewegen.

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Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst

Am 1. Januar 2021 sind einige Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr umweltfreundlicher Strom erzeugt und damit das Klima geschützt wird.

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