Verbesserte Förderkonditionen für Neubau und Sanierung

Zweite Stufe der Bundesförderung effiziente Gebäude tritt in Kraft

Zum 01. Juli 2021 gelten verbesserte Förderkonditionen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Grundsätzlich stehen Kredite mit Tilgungszuschüssen und alternativ Investitionszuschüsse zur Verfügung. Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. In den meisten Fällen muss für die Beantragung der Fördermittel eine Energieberaterin oder ein Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste eingebunden werden.

Für Wohngebäude gelten folgende Förderkonditionen:

  • Bis zu 150.000 Euro Kredit bzw. zuschussfähige Kosten je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Bis zu 60.000 Euro Kredit bzw. zuschussfähige Kosten je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Für Nichtwohngebäude gelten folgende Förderkonditionen:

  • Förderkredit für Sanierung und Neubau
  • Bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude
  • Bis zu 15 Mio. Euro Kredit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

Trotz einiger Vereinfachungen ist und bleibt eine Beratung im Vorfeld von Investitionen wichtig. Denn weiterhin müssen technische Mindestanforderungen eingehalten und die Anträge vorab gestellt werden. Informationen und Tipps zur neuen Förderung erhalten Sie in unserer Energieberatung.

 

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