Preisaufschläge für fossile Energieträger

Der CO2-Preis trifft ab 2021 jeden Haushalt

Fest in ihr Budget einplanen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche Kosten, die die neue CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels ab 2021 verursacht. Diese werden ab 1. Januar 2021 unter anderen fällig auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas.

Wie hoch die Preisaufschläge hier ausfallen, hängt von den einzelnen Anbietern ab. Sie entscheiden selbst, ob sie die CO2-Abgabe in voller Höhe an ihre Kunden weitergeben. Der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2) steigt jährlich von zunächst 25 Euro im Jahr 2021 auf 55 bis 65 Euro im Jahr 2026. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden. Bei der Verbrennung von einem Liter Heizöl entstehen rund 300 Gramm CO2 und dadurch Mehrkosten von zunächst etwa sieben Cent pro Liter. Bei einem Kubikmeter Erdgas fallen rund 250 Gramm CO2 an und der Preis steigt zunächst rund um fünf Cent pro Kubikmeter. Für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Benziner können rund 205 Euro CO2-Preis veranschlagt werden. Auch für Mieter können die künftigen Nebenkostenabrechnungen wegen der CO2-Bepreisung höher ausfallen.

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für eine Entlastung bei den Strompreisen und bei Förderprogrammen für Gebäudesanierungen einsetzen.

Wer im Gebäudebereich schon heute frei von fossilen Energieträgern sein möchte, erhält beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für zukunftsfähige Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Rahmen einer unabhängigen Energieberatung erhalten Sie wertvolle Tipps rund um den Einsatz von erneuerbaren Energien und zur Nutzung von Förderprogrammen.

Zurück