Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil 1 gestartet

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Umweltministerium hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus grundlegend überarbeitet und neu gefasst.
Die Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus für Kommunen, Teil 1 – Gebäudesanierung, tritt am Montag, 21. Juli 2025 in Kraft.

Mit dem neuen Programm werden Kommunen unterstützt bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude. Folgende Bereiche können gefördert werden:

  • BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
    Zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein zusätzlicher BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
  • Bonus für energieeffiziente Schulsanierung
    Wer Schulen auf ein hohes energetisches Niveau saniert und damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der klimaneutralen Kommunalverwaltung leistet, profitiert neben der Schulbauförderung des Landes von einer zusätzlichen Förderung beim KfW-Effizienzgebäudestandard 70 mit fünf Prozent des zuwendungsfähigen Bauaufwands, beim KfW-Effizienzgebäudestandard 55 mit 15 Prozent des zuwendungsfähigen Bauaufwands.


Das Förderverfahren wird stark vereinfacht. Neben der digitalen Antragstellung können auf der Basis der Bescheide des BAFA bzw. der oberen Schulaufsichtsbehörde Angaben übernommen und Prüfungen reduziert werden. Anträge können ab Montag, 21. Juli 2025 gestellt werden. Die Anträge sollen zwei Wochen nach Zugang der Förderbescheide des BAFA bzw. der oberen Schulaufsichtsbehörde gestellt werden.
Das Förderprogramm konnte finanziell deutlich gestärkt werden und ist zentraler Baustein zur Umsetzung des Klimapaktes zwischen Land und kommunalen Landesverbänden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie ab 21. Juli 2025 auf folgenden Seiten:
Homepage des Umweltministeriums: https://um.baden-wuerttemberg.de/klimaschutz-plus

Bewilligungsstelle für das Förderprogramm ist die L-Bank: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025.html
Den Antrag finden Sie unter https://formulare.virtuelles-rathaus.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6819e8eb0279de4cc37ce4ae

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Vereinfachtes Rechenbeispiel für Einzelmaßnahmen:

 

Förderfähige Kosten Fenstertausch: 100.000 Euro

Förderhöhe Bund (15 %): 15.000 Euro

Förderhöhe Land (25 %): 25.000 Euro

Gesamtförderung: 40.000 Euro

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