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BEG ist nicht betroffen und die geplanten Novellierungen sollen entsprechend im neuen Jahr wie geplant kommen unabhängig vom Haushalt. Betroffen ist nur die Förderung der Energieberatung, aber nicht die VZ (Verbraucherzentrale) sondern die BAFA Förderung für den iSFP.
Mehr als drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas betrieben. Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Außerdem wird die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien beim Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und Übergangsregelungen aufgenommen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen erklären, mit welchen Maßnahmen tatsächlich Energie gespart werden kann und welche Ansätze nicht zum gewünschten Ziel führen.