Agentur für Klimaschutz
 

 

Fenster und Lüftung

Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) fordert, dass der U-Wert (Maßstab des Wärmeverlustes von innen nach außen) eines Fensters maximal 1,3 W / (m²K) betragen darf.

Das wird durch eine Zweifachverglasung, das Aufdampfen einer hauchdünnen, aber unsichtbaren Metallschicht auf die Verglasung und das Füllen des Raums zwischen den Scheiben mit Edelgas erreicht.

Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung im Passivhaus:

An die Fenster von Passivhäusern werden noch höhere Anforderungen gestellt. Diese dürfen maximal einen U-Wert von 0,8 W / (m²K) aufweisen. Sie besitzen ebenfalls eine aufgedampfte Metallschicht und eine Edelgasfüllung. Hinzu kommt aber eine Dreifachverglasung, die die Wärmeverluste noch weiter senkt.

Durch die heute übliche, luftdichte Bauweise wird der Luftaustausch über Fugen und Spalten in der Außenhülle des Gebäudes unterbunden. Das stellt neue Anforderungen an die Lüftung von Gebäuden:

Ist keine regelmäßige Lüftung eines gut gedämmten Gebäudes gewährleistet, kann es leicht zur Schimmelbildung kommen. Dieses Problem lässt sich aber durch ein ganzheitliches Konzept, mit Luftschlitzen im Fensterrahmen, automatischen Fensteröffnern oder einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lösen.

Die Lüftungsanlage sorgt für einen konstanten Luftwechsel und kann, je nach gewähltem System, mit wenig Zusatzaufwand die Wärme aus der Abluft zurückgewinnen, um die von außen angesaugte Luft zu erwärmen.